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Definition: Sonstiges Vermögenseinkommen
Kategorie: Zahlungsbilanzen, Eurostat
Sonstiges Vermögenseinkommen umfasst Zinseinnahmen aus allen sonstigen Forderungen Gebietsansässiger gegenüber Gebietsfremden sowie Zinszahlungen auf alle sonstigen Verbindlichkeiten Gebietsansässiger gegenüber Gebietsfremden. Zu der Position gehört grundsätzlich auch das unterstellte Einkommen privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionsfonds. Zu den Zinsen auf Forderungen zählen Zinsen auf lang- und kurzfristige Kredite, Einlagen, sonstige handelsrechtliche und finanzielle Forderungen und auf die Gläubigerposition eines Landes im IWF. Zu den Zinsen auf Verbindlichkeiten gehören Zinsen auf Kredite, Einlagen und sonstige Forderungen sowie Zinsen für die Inanspruchnahme von Krediten und Darlehen des IWF. Eingeschlossen sind ferner die an den IWF gezahlten Zinsen für die SZR-Bestände des Fonds im Allgemeinen Konto (General Resources Account).
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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