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Definition: Laufende Übertragungen sonstiger Sektoren
Kategorie: Zahlungsbilanzen, Eurostat
Zu den laufenden Übertragungen zwischen sonstigen Sektoren einer Volkswirtschaft und Gebietsfremden zählen Übertragungen zwischen Einzelpersonen, zwischen nichtstaatlichen Einrichtungen oder Organisationen (oder zwischen diesen beiden Gruppen), oder Übertragungen zwischen gebietsfremden staatlichen Einrichtungen und Einzelpersonen oder nichtstaatlichen Einrichtungen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des europäischen parlaments und des rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L35 vom 8.2.2005, S. 23 – 55)
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