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Definition: Transparenz
Kategorie: Eurostat-Terminologie
Transparenz bedeutet, daß die Auskunftgebenden Anspruch auf Informationen über die Rechtsgrundlage, die Zwecke, für die die Daten angefordert werden, und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen haben. Die für die Erhebung der Gemeinschaftsstatistiken zuständigen Stellen ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen zur Bereitstellung dieser Informationen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 52 vom 22.2.1997, S. 1 – 7)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 52 vom 22.2.1997, S. 1 – 7)
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