Definition: Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften

Kategorie: Allgemeines Konzept

Eurostat ist das statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Luxemburg.

Es hat den Auftrag, die Union mit europäischen Statistiken zu versorgen, die Vergleiche zwischen Ländern und Regionen ermöglichen.

Das ist eine Aufgabe von allergrößter Bedeutung, denn eine solide Grundlage an zuverlässigen und objektiven Statistiken ist unerläßlich, wenn eine demokratische Gesellschaft reibungslos funktionieren soll. Zum einen müssen Entscheidungsträger auf EU-Ebene, in den Mitgliedstaaten, bei regionalen und kommunalen Behörden sowie in den Unternehmen auf Statistiken zurückgreifen können. Zum anderen brauchen Öffentlichkeit und Medien statistische Daten, wenn sie die wirtschaftliche und soziale Lage wirklichkeitsgetreu erfassen und Politiker und andere Entscheidungsträger beurteilen wollen. Selbstverständlich ist die Erstellung von Statistiken für eigene Zwecke durch die 

Mitgliedstaaten nach wie vor sehr wichtig, während EU-Statistiken eine unerläßliche Grundlage für Entscheidungen und Bewertungen auf europäischer Ebene bilden. 

Statistiken können viele Fragen beantworten. Entwickelt sich die Gesellschaft so, wie die Politiker es versprochen haben? Nimmt die Arbeitslosigkeit zu oder ab? Hat sich der CO2-Ausstoß in den letzten 10 Jahren erhöht? Wie viele Frauen sind erwerbstätig? Wie leistungsfähig ist unsere Wirtschaft im Vergleich zu der anderer EU-Länder?

Internationale Statistiken sind ein Mittel, unsere Nachbarn in anderen Mitgliedstaaten und Ländern außerhalb der EU kennenzulernen. Sie sind eine wichtige Meßgröße, mit deren Hilfe sich objektiv und realitätsnah darstellen läßt, wie wir alle leben (Quelle: Eurostat-Internetseite). 

Aufgaben von Eurostat 

Innerhalb der Kommission ist Eurostat für die Durchführung des Statistischen Programms der Gemeinschaft zuständig, insbesondere für

a) die Entwicklung von Normen und Methoden, anhand deren sich unparteiliche, zuverlässige, erhebliche und kostenwirksame Statistiken in der gesamten Gemeinschaft erstellen lassen;

b) die Ermöglichung des Zugangs zu den Gemeinschaftsstatistiken für die Einrichtungen der Gemeinschaft, die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Akteure des sozialen und wirtschaftlichen Lebens, die wissenschaftlichen Kreise und die breite Öffentlichkeit.

Zu diesem Zweck erfuellt Eurostat folgende Aufgaben:

a) Erforschung und Weiterentwicklung statistischer Methoden und Techniken;

b) Erstellung, Weiterentwicklung und Förderung der Annahme gemeinschaftlicher statistischer Normen durch die Mitgliedstaaten, um die Vergleichbarkeit der Gemeinschaftsstatistiken sowie die Kostenwirksamkeit ihrer Erstellung zu erhöhen;

c) Beratung und Unterstützung der Mitgliedstaaten in statistischen Angelegenheiten;

d) Aufbereitung der statistischen Informationen anhand geeigneter Daten, Durchführung von Untersuchungen und Bereitstellung von technischen Erläuterungen zum Schutz gegen Fehlinterpretationen oder falsche Analysen;

e) Erhebung statistischer Daten bei den einzelstaatlichen statistischen Stellen und der für die statistischen Zwecke der Gemeinschaft erforderlichen Daten bei den Sekretariaten internationaler Organisationen;

f) Verstärkung der Zusammenarbeit mit und zwischen den einzelstaatlichen statistischen Stellen durch den gegenseitigen Austausch von Sachverständigen, die Beteiligung an Tätigkeiten im statistischen Bereich und die Entwicklung von Schulungssystemen;

g) Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Drittländern, um die Vergleichbarkeit von Gemeinschaftsstatistiken mit in anderen statistischen Systemen erstellten Statistiken zu erleichtern und gegebenenfalls Unterstützung dieser Drittländer bei der Verbesserung ihrer statistischen Systeme;

h) Verbesserung der statistischen Fachkenntnisse und Fähigkeiten der im Bereich Gemeinschaftsstatistik tätigen Mitarbeiter der Kommission (Quelle: Beschluß Nr. 97/281/EG der Kommission vom 21. April 1997 über die Rolle von Eurostat bei der Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken; Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 112 vom 29.4.97).
Quelle:
Eurostat
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