Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Ausschuß für das Statistische Programm
Kategorie: Statistisches Konzept
Es wird ein Ausschuß für das Statistische Programm eingesetzt (ASP), der sich aus Vertretern der statistischen Ämter der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission (der Generaldirektor des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften) den Vorsitz hat. Der Ausschuß unterstützt die Kommission bei der allgemeinen Koordinierung der mehrjährigen statistischen Programme, um sicherzustellen, daß die durchzuführenden Maßnahmen mit den in den einzelstaatlichen statistischen Programmen vorgesehenen Maßnahmen in Einklang stehen. Die Kommission hört den Ausschuß a) zu den Maßnahmen, die sie zur Erreichung der in den mehrjährigen statistischen Programmen gesteckten Ziele durchführen will, sowie zu den dafür erforderlichen Mitteln und den entsprechenden Zeitplänen; b) zu der Entwicklung der mehrjährigen statistischen Programme; c) zu allen anderen - insbesondere methodologischen - Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Aufstellung oder Durchführung der statistischen Programme ergeben.
Quelle:
Beschluß Nr. 89/382/EWG des Rates vom 19. Juni 1989 zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 181 vom 28.6.1989)
Beschluß Nr. 89/382/EWG des Rates vom 19. Juni 1989 zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 181 vom 28.6.1989)
Erstellt:
Letztes Update: