Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Technischer Aktionsplan für die Agrarstatistik
Kategorie: Landwirtschaft
Im Hinblick auf eine bessere Deckung des Informationsbedarfs durch die Agrarstatistik der Gemeinschaft nach der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ergreifen die Mitgliedstaaten im Rahmen der verfügbaren Mittel geeignete Maßnahmen, um ihre nationalen agrarstatistischen Systeme anzupassen. Die Kommission legt jedes Jahr einen technischen Aktionsplan für die Agrarstatistik fest. Diese Pläne erstrecken sich auf die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Maßnahmen. Die Zuweisung der verfügbaren Mittel erfolgt dabei in der Weise, daß eine größtmögliche Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für die gemeinschaftliche Agrarstatistik erzielt wird und dabei die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts, informeller Übereinkommen und eines neuen Informationsbedarfs erfuellt werden. Jeder jährliche technische Aktionsplan enthält eine genaue Beschreibung der Tätigkeiten für das nächste Jahr und einen ungefähren Zeitplan für die folgenden zwei Jahre.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 96/411/EG des Rates vom 25. Juni 1996 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 162 vom 1.7.1996)
Europäische Union, Entscheidung Nr. 96/411/EG des Rates vom 25. Juni 1996 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 162 vom 1.7.1996)
Erstellt:
Letztes Update: