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Definition: Personennummer
Kategorie: EU-SILC
Für die Querschnitt- und die Längsschnittkomponente von EU-SILC gelten folgende Definitionen: Personennummer: Nummer, die der Person bei ihrer erstmaligen Eintragung als Haushaltsmitglied im "Haushaltsregister" zugewiesen wird. Sie sollte in der Querschnittkomponente - und bei neuen Haushalten in der Längsschnittkomponente - der Zeilenposition der Person im "Haushaltsregister" entsprechen.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1981/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Aspekte der Feldarbeit und die Imputationsverfahren
Verordnung (EG) Nr. 1981/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Aspekte der Feldarbeit und die Imputationsverfahren
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