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Definition: Personenidentifikationsnummer
Kategorie: EU-SILC
1. In der Querschnitt- und der Längsschnittkomponente setzt sich die Personenidentifikationsnummer (Personen- ID) aus der Haushalts-ID und der Personennummer zusammen. 2. In allen Erhebungsjahren der Längsschnittkomponente wird die Personennummer jeder neuen Person im Haushalt durch Addition von 1 zu der höchsten verwendeten Personennummer gebildet. 3. Die Haushalts-ID ist in der Längsschnittkomponente die Haushaltsidentifikationsnummer des Haushalts, unter dem die Person erstmalig im Panel erfasst ist. 4. Die Personen-ID bleibt in der Längsschnittkomponente während des gesamten Verbleibs der Person im Panel unverändert.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1981/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Aspekte der Feldarbeit und die Imputationsverfahren
Verordnung (EG) Nr. 1981/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Aspekte der Feldarbeit und die Imputationsverfahren
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