Definition: Normaler Bewohner

Kategorie: EU-SILC

Eine Person gilt als normaler Bewohner des Haushalts, wenn sie in den vergangenen sechs Monaten den größten Teil ihrer täglichen Ruhezeit dort verbracht hat. Personen, die einen neuen Haushalt bilden oder in einen bestehenden Haushalt einziehen, werden normalerweise als Mitglieder des Haushalts am neuen Wohnort betrachtet; ebenso werden ausziehende Personen nicht länger als Mitglieder des Ursprungshaushalts betrachtet. Das oben genannte Kriterium "in den vergangenen sechs Monaten" wird durch die beabsichtigte Aufenthaltsdauer von sechs Monaten oder mehr am neuen Wohnort ersetzt.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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