Definition: Wert der für den Eigenverbrauch produzierten Waren

Kategorie: EU-SILC

Der Wert der für den Eigenverbrauch produzierten Waren bezieht sich auf den Wert von Speisen und Getränken, die in ein und demselben Haushalt produziert und auch konsumiert werden.

Er wird wie folgt berechnet: Marktwert der produzierten Waren abzüglich der für die Produktion getätigten Ausgaben.

Der Wert von Speisen und Getränken wird erfasst, sofern er auf nationaler Ebene oder für eine bestimmte Gruppe von Haushalten signifikante Einkommenskomponente darstellt.

Dieser Wert enthält nicht:

- den Wert häuslicher Dienste,
- die gesamte zum Verkauf bestimmte Produktion und sämtliche Entnahmen aus einem Unternehmen durch einen Selbständigen (diese Werte sind unter "Bruttogewinn oder -verlust aus selbständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren)" (PY050G) erfasst).
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
Erstellt:
Letztes Update: