Definition: Familienleistungen/Kindergeld

Kategorie: EU-SILC

Die Funktion Familie/Kinder umfasst Leistungen

- zur finanziellen Unterstützung privater Haushalte bei der Erziehung von Kindern;
- zur finanziellen Hilfe für Personen, die andere Verwandte unterstützen.

Einbezogen sind:

- Mutterschaftsgeld: pauschale oder verdienstbezogene Zahlungen, die der geschützten Person als Ausgleich für Einkommenseinbußen aufgrund mutterschaftsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz für die Zeit vor und/oder nach der Entbindung oder in Verbindung mit einer Adoption gewährt werden;
- Entbindungsgeld: Leistung, die bei der Geburt oder der Adoption eines Kindes in der Regel als Einmal- oder Ratenzahlung gewährt wird;
- Erziehungsgeld: Leistung, die Müttern oder Vätern gewährt wird, die ihr Kind (in der Regel ein Kleinkind) selbst betreuen und erziehen und daher nicht oder verkürzt arbeiten;
- Kindergeld: regelmäßige Zahlungen, die einem Mitglied eines privaten Haushalts mit unterhaltsberechtigten Kindern zur Deckung der Erziehungskosten gewährt werden;
- sonstige Geldleistungen: Leistungen, die privaten Haushalten unabhängig von Kindergeld gewährt werden, um sie bei der Deckung bestimmter Kosten zu unterstützen, z. B. Kosten, die sich aus den speziellen Bedürfnissen von Alleinerziehenden oder von Familien mit behinderten Kindern ergeben. Die Leistungen werden regelmäßig oder als Einmalzahlung gewährt.

Nicht enthalten sind:

- Lohnersatzleistungen, die Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit wegen Mutterschaft über einen Sozialversicherungsträger gewähren, sofern diese Zahlungen nicht eindeutig als Sozialleistungen erkennbar sind (sind unter "Bruttoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit in Form von Geld- oder geldwerten Leistungen" (PY010G) erfasst);
- zusätzliche Zahlungen von Arbeitgebern an einen Arbeitnehmer zur Aufstockung der vom Sozialversicherungsträger gezahlten Mutterschaftsleistungen, sofern diese Zahlungen nicht eindeutig als Sozialleistungen erkennbar sind (sind unter "Bruttoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit in Form von Geld- oder geldwerten Leistungen" (PY010G) erfasst).
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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