Definition: Wohnungsbeihilfe

Kategorie: EU-SILC

Die Funktion Wohnen umfasst Maßnahmen staatlicher Behörden, die private Haushalte bei der Aufbringung der Wohnkosten unterstützen. Ein wesentliches Kriterium zur Definition des Erfassungsbereichs der Funktion Wohnen ist der Nachweis einer Bedürftigkeitsprüfung als Anspruchsvoraussetzung.

Einbezogen sind:

- Wohngeld: ein laufender bedürftigkeitsabhängiger Transfer, der von staatlichen Stellen vorübergehend oder langfristig zur Deckung der Mietkosten gewährt wird;
- Eigenheimförderung: ein bedürftigkeitsabhängiger Transfer, der von staatlichen Stellen zur Deckung der laufenden Wohnkosten gewährt wird, in der Praxis häufig Unterstützung bei Hypotheken- und/oder Zinszahlungen.

Nicht enthalten sind:

- wohnungspolitische Maßnahmen in Form von steuerlichen Vergünstigungen;
- sämtliche Vermögenstransfers (insbesondere Investitionszuschüsse).
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
Erstellt:
Letztes Update: