Definition: Arbeitslosenunterstützung

Kategorie: EU-SILC

Die Funktion Arbeitslosigkeit umfasst Leistungen, die den Einkommensausfall eines Arbeitnehmers bei Verlust der Erwerbstätigkeit vollständig oder teilweise ersetzen; Personen, die (wieder) ins Erwerbsleben eintreten, ein Mindesteinkommen (oder ein besseres Einkommen) zur Verfügung stellen; für Einkommenseinbußen infolge von Kurzarbeit entschädigen; den Einkommensausfall eines älteren Arbeitnehmers, der sich vor Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters infolge des Stellenabbaus aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Erwerbsleben zurückzieht, vollständig oder teilweise ersetzen; zur Deckung der Ausbildungs- oder Umschulungskosten Arbeitsuchender beitragen; Arbeitslosen bei der Deckung der Reise- oder Umzugskosten helfen, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung anfallen.

Einbezogen sind:

- Arbeitslosengeld: Leistung als Ersatz für Verdienstausfall von Personen, die erwerbsfähig und für eine Arbeit verfügbar sind, jedoch keine zumutbare Beschäftigung finden können, darunter auch bisher noch nicht erwerbstätige Personen;
- Kurzarbeitergeld: Leistung als Ersatz für Entgeltausfall infolge betrieblich vereinbarter Kurzarbeit und/oder unregelmäßiger Arbeitszeiten, unabhängig von der Ursache (Rezession oder konjunktureller Abschwung, Betriebsstörung, klimatische Bedingungen, Unfälle usw.), sofern das Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt;
- Vorruhestandsgeld: regelmäßige Zahlung an ältere Arbeitnehmer, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder wirtschaftlich bedingtem Stellenabbau (z. B. Umstrukturierung einer Wirtschaftsbranche oder eines Unternehmens) vor Erreichen des normalen Ruhestandsalters aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Der Bezug von Vorruhestandsgeld endet mit dem Eintritt des Empfängers in den Altersruhestand;
- Unterhaltsgeld für Erwerbspersonen in beruflicher Bildung: Geldleistungen von Sozialversicherungskassen oder staatlichen Stellen an bestimmte Gruppen von Erwerbspersonen, die an Bildungsmaßnahmen zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit teilnehmen;
- Mobilität und Wiedereingliederung: Geldleistungen von Sozialversicherungskassen oder staatlichen Stellen, die Erwerbslose dazu anregen sollen, im Hinblick auf eine künftige Beschäftigung ihren Wohnort oder Beruf zu wechseln;
- Abfindungszahlungen: Leistungen zur Entschädigung von Arbeitnehmern beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Erreichung des normalen Ruhestandsalters für diesen Beruf;
- Entlassungsabfindung: Pauschalzahlung an Arbeitnehmer, die ohne eigenes Verschulden von einem Unternehmen entlassen worden sind, das seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einschränkt;
- sonstige Geldleistungen: andere Arten der finanziellen Unterstützung, insbesondere Zahlungen an Langzeitarbeitslose.
Nicht enthalten sind:
- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder (sind unter "Familienleistungen/Kindergeld" (HY050G) erfasst).
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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