Definition: Altersleistung

Kategorie: EU-SILC

Die Funktion Alter umfasst die Gewährleistung von Sozialschutz gegen altersbedingte Risiken wie Einkommensverlust oder unangemessenes Einkommen, Verlust der Fähigkeit zur selbständigen Bewältigung des Alltags, eingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Altersleistungen sind Leistungen, die älteren Menschen beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein Ersatzeinkommen oder bei Erreichen eines festgesetzten Alters ein bestimmtes Mindesteinkommen sichern.

Einbezogen sind:

- Altersruhegeld: regelmäßige Zahlungen zur Sicherung des Einkommens von Leistungsempfängern nach altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben oder als Beihilfe zum Einkommen älterer Menschen;
- Frührente: regelmäßige Zahlungen zur Sicherung des Einkommens von Leistungsempfängern, die vor Erreichen des im entsprechenden System oder im Bezugssystem festgesetzten normalen Ruhestandsalters in den Ruhestand treten. Dies kann mit einer Kürzung der normalen Rente einhergehen;
- Teilrente: regelmäßige Zahlungen eines Teils des vollen Altersruhegeldes an ältere Arbeitnehmer, die ihre Erwerbstätigkeit mit verkürzten Arbeitszeiten fortsetzen oder deren Arbeitseinkommen unter einem festgelegten Betrag liegt;
- Pflegegeld: Leistung an ältere Menschen, die die zusätzlichen (nicht medizinischen) Pflegekosten häufig oder dauerhaft nicht allein bestreiten können, sofern es sich dabei nicht um eine Erstattung nachweislich erbrachter Aufwendungen handelt;
- Hinterbliebenenleistungen, die nach Erreichen des normalen Ruhestandsalters gezahlt werden;
- Invaliditätsleistungen, die nach Erreichen des normalen Ruhestandsalters gezahlt werden;
- Einmalzahlungen bei Erreichen des normalen Ruhestandsalters;
- sonstige Geldleistungen: sonstige regelmäßige oder einmalige Zahlungen, die bei Eintritt in den Ruhestand oder aus Altersgründen gewährt werden, z. B. Pauschalzahlungen an Personen, die die Voraussetzungen für den regelmäßigen Bezug von Altersruhegeld nicht vollst�ndig erfüllen oder einem System angehörten, das bei Eintritt in den Ruhestand nur Pauschalzahlungen gewährt.

Nicht enthalten sind:

- Familienbeihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder (sind unter "Familienleistungen/Kindergeld" (HY050G) erfasst);
- Vorruhestandsgeld aus Arbeitsmarktgründen oder bei geminderter Erwerbsfähigkeit (sind unter "Arbeitslosenunterstützung" (PY090G) bzw. unter "Invaliditätsleistungen" (PY130G) erfasst);
- Leistungen an ältere Menschen, die die zusätzlichen Pflegekosten häufig oder dauerhaft nicht allein bestreiten können, sofern es sich dabei um eine Erstattung nachweislich erbrachter Aufwendungen handelt.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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