Definition: Sonstige Leistungen gegen soziale Ausgrenzung

Kategorie: EU-SILC

Die Sozialleistungen der Funktion "Sonstige Sozialleistungen" beziehen sich auf die "sozial Ausgegrenzten" oder "diejenigen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind". Trotz dieser allgemeinen Beschreibung können Zielgruppen ausgemacht werden, so u. a. Mittellose, Einwanderer, Flüchtlinge, Drogen- oder Alkoholabhängige und Opfer von Gewalttaten.

Einbezogen sind:

- Sozialhilfe: regelmäßige Zahlungen an Personen, die über unzulängliche Mittel verfügen. Die Anspruchsberechtigung kann nicht nur von den persönlichen Mitteln, sondern auch von anderen Bedingungen wie Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Alter, Verfügbarkeit für eine Arbeit und Familienstand abhängig gemacht werden. Die Leistung kann vorübergehend oder unbegrenzt, an Einzelpersonen oder an Familien, vom Zentralstaat oder von einer lokalen Gebietskörperschaft gewährt werden;
- sonstige Geldleistungen: Beihilfen für mittellose und schutzbedürftige Personen zur Linderung der Armut oder zur Unterstützung in schwierigen Situationen. Diese Leistungen können von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck erbracht werden.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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