Definition: Regelmäßige Vermögensteuern

Kategorie: EU-SILC

Regelmäßige Vermögensteuern umfassen von den Eigentümern regelmäßig auf das Eigentum oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden zu entrichtende Steuern sowie laufende Steuern auf das Reinvermögen und andere Vermögenswerte (Schmuck und andere Luxusgegenstände). Zu melden sind die während des Einkommensbezugszeitraums geleisteten regelmäßigen Vermögensteuern.

Dazu gehören sämtliche von den Steuerbehörden während des Einkommensbezugszeitraums eingeforderten Verzugszuschläge und Steuerstrafen sowie Vermögensteuern, die von Mietern während des Einkommensbezugszeitraums direkt an die Steuerbehörden entrichtet wurden.

Nicht enthalten sind:

- nicht periodische Steuern wie Erbschaft- und Schenkungsteuern;
- Steuern auf das Vermögen oder den Grund- und Immobilienbesitz, wenn die entsprechenden Vermögenswerte zur Schätzung des Einkommens ihrer Eigentümer verwendet werden (sind unter "Einkommensteuern und Sozialbeiträge" (HY140G) erfasst);
- Steuern auf Grundstücke, Gebäude und andere Vermögenswerte, deren Eigentümer oder Mieter Unternehmen sind und die von diesen im Produktionsprozess eingesetzt werden (diese Steuern gelten als Produktionssteuern und werden von der Marktproduktion des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit abgezogen, um die Komponente "Bruttogewinn oder -verlust aus selbständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren)" (PY050G) zu ermitteln.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
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