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Definition: Landausflug von Kreuzfahrtpassagieren
Kategorie: Verkehr
Kurzer Besuch einer Touristenattraktion in Hafennähe durch einen Kreuzfahrtpassagier, unter Beibehaltung der Kabine an Bord.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
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