Definition: Aufwendungen für Versicherungsfälle

Kategorie: Versicherungsdienstleistungen

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle umfassen die im Geschäftsjahr für Versicherungsfälle geleisteten Zahlungen zuzueglich der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle am Ende des Geschäftsjahres abzueglich der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle zu Beginn des Geschäftsjahres.

Diese Beträge umfassen auch Rentenzahlungen, Rückkäufe, Schadensreserveeintritte und -austritte von zedierenden Versicherungsunternehmen und von Rückversicherern, externe und interne Schadenregulierungsaufwendungen sowie die  fallenden Spätschäden.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 91/674/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen
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