Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Renten aus privaten Systemen (nicht in ESSOSS erfa...
Kategorie: EU-SILC
Regelmäßige Renten aus privaten Systemen (nicht in ESSOSS erfasste Systeme) (PY080G) umfassen Renten und Leibrenten, die während des Einkommensbezugszeitraums in Form von Zins- oder Dividendenerträgen aus privaten Versicherungssystemen empfangen wurden, d. h. aus voll organisierten Systemen, bei denen die Beiträge nicht vom Arbeitgeber oder vom Staat bestimmt werden, sondern im Ermessen des Versicherten liegen. Einbezogen sind: - Alters-, Hinterbliebenen-, Kranken-, Invaliden- und Arbeitslosenrenten, die als Zinsen oder Dividenden aus privaten Versicherungssystemen empfangen wurden. Nicht enthalten sind: - Renten aus staatlichen Pflichtversicherungssystemen; - Renten aus betrieblichen Pflichtversicherungssystemen.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen
Erstellt:
Letztes Update: