Definition: Aktiver/Passiver Verkehrsträger

Kategorie: Verkehr

Beförderung von Gütern durch die Kombination von zwei Verkehrsmitteln, bei der ein (passives) Verkehrsmittel durch ein anderes (aktives) Verkehrsmittel befördert wird, das einen Antrieb besitzt und Energie verbraucht (Beförderung per Bahn/Straße, Beförderung per Schiff/Straße, Beförderung per Schiff/Bahn...).

Anmerkung: Huckepackverkehr ist das Synonym für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße.
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
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