Definition: Gemeinschaftshaushalt

Kategorie: EU-SILC

Eine Gemeinschaftsunterkunft ohne Anstaltscharakter, z. B. eine Pension, ein Wohnheim in einer Bildungseinrichtung oder eine andere Unterkunft, die von mehr als fünf Personen gemeinsam bewohnt wird, ohne dass die Kosten der Haushaltsführung gemeinsam getragen werden. Dies schließt auch Personen ein, die als Untermieter in Haushalten mit mehr als fünf Untermietern wohnen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1982/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung
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