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Definition: Anstaltshaushalt
Kategorie: EU-SILC
Altenheime, Einrichtungen des Gesundheitswesens, religiöse Einrichtungen (Klöster) oder Justizvollzugsanstalten. Anstaltshaushalte unterscheiden sich von Gemeinschaftshaushalten im Wesentlichen dadurch, dass ihre Bewohner den Haushalt nicht in eigener Verantwortung führen. Aufgrund dieser Bedingung können Altenheime in einigen Fällen als Gemeinschaftshaushalte angesehen werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1982/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1982/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung
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