Definition: Informelle freiwillige Aktivität

Kategorie: EU-SILC

Tätigkeiten, die nicht im Rahmen einer Organisation und im Allgemeinen auf individueller Basis ausgeübt werden.

Unter informelle freiwillige Aktivitäten fallen u. a. kochen für andere, sich um Menschen in Krankenhäusern/Heimen kümmern, mit anderen Menschen spazieren gehen oder mit ihnen einkaufen. Nicht darunter fallen Tätigkeiten, die die Auskunftsperson für ihren eigenen Haushalt, für ihre Arbeit oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Organisation ausführt.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 13/2005 der Kommission vom 6. Januar 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der die „Soziale Teilhabe“ betreffenden sekundären Zielvariablen für 2006
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