Definition: Aktiver Verkehrsträger/Unbegleitet

Kategorie: Verkehr

Beförderung eines nicht von seinem Fahrer begleiteten Kraftfahrzugs oder Anhängers mit einem anderen Verkehrsträger (z. B. Schiff oder Bahn).
Quelle:
Glossar für die Verkehrsstatistik, Eurostat, ECMT, UN/ECE, Zweite Auflage
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