Definition: Waren im einfachen Verkehr zwischen Mitgliedstaate...

Kategorie: Außenhandel

Von einem Mitgliedstaat an einen anderen versandte Gemeinschaftswaren, die auf dem Weg zum Bestimmungsmitgliedstaat direkt durch einen anderen Mitgliedstaat befördert werden oder bei deren Beförderung dort aus Gründen, die ausschließlich mit der Beförderung der Waren zusammenhängen, Aufenthalte stattfinden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates
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