Definition: Art des Geschäfts

Kategorie: Außenhandel

Die Art des Geschäfts bezeichnet die verschiedenen Merkmale (Kauf/Verkauf, Lohnveredelung, etc.), die zur Unterscheidung zwischen einzelnen Geschäften für nützlich erachtet werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates
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