Definition: Lebensgemeinschaftsform

Kategorie: Bevölkerungsstatistik

Für eheähnliche Lebensgemeinschaften ergeben sich zwei Möglichkeiten:
 a) in Konsensualgemeinschaften lebende Personen,
 b) Sonstige (verheiratet, alleinstehend u.s.w.). Die Summe beider Gleichungen ergibt die Gesamtbevölkerung.
Quelle:
Eurostat, "Leitlinien und Tabellenprogramm für das gemeinschaftliche Programm der Volks- und Wohnungszählungen im Jahre 2001, Vol. 2: Tabellenprogramm", Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 1999
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