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Definition: Unfall mit Personenschaden
Kategorie: Straßenverkehr
Der Ausdruck "Unfall mit Personenschaden" bezeichnet jeden Zusammenstoß von Verkehrsteilnehmern, an dem mindestens ein in Bewegung befindliches Fahrzeug, das eine normalerweise dem Verkehr dienende öffentliche Strasse befährt, beteiligt ist und bei dem mindestens ein Verkehrsteilnehmer verletzt und/oder getötet wurde.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 93/704/EG des Rates vom 30. November 1993 über die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Datenbank über Straßenverkehrsunfälle
Europäische Union, Entscheidung Nr. 93/704/EG des Rates vom 30. November 1993 über die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Datenbank über Straßenverkehrsunfälle
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