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Definition: Arbeitskostenindex
Kategorie: Arbeitsmarkt
1) Die Indizes für die Arbeitskosten zeigen die kurzfristige Entwicklung der bei den Arbeitgebern anfallenden Gesamtkosten pro Stunde für die Beschäftigung von Arbeitskräften. Die Gesamtarbeitskosten enthalten die Bruttoverdienste der Beschäftigten sowie indirekte Kosten. Die Bruttoverdienste umfassen Direktvergütungen und Prämien sowie den Wert jeder Art von Sozialbeiträgen und vom Arbeitnehmer zu zahlende Einkommenssteuern, auch wenn sie schon vom Arbeitgeber einbehalten und von ihm direkt im Namen des Arbeitnehmers an die Sozialversicherungsträger und die Steuerbehörden abgeführt werden. Die indirekten Kosten beinhalten Sozialbeiträge, die von den Arbeitgebern geleistet werden, um ihren Arbeitnehmern Anspruch auf Sozialleistungen zu sichern, sowie mit der Beschäftigung verbundene Steuern abzüglich erhaltener Zuschüsse, die direkte Lohn- oder Gehaltszahlungen teilweise oder ganz ersetzen sollen. Die Indizes beruhen auf den Landeswährungen und werden durch Wechselkurse nicht beeinflusst. 2) Der Arbeitskostenindex (AKI) ist als jährlich verketteter Laspeyres-Index der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde auf der Grundlage einer festgelegten Struktur von Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 1 definiert. Arbeitskosten sind die gesamten vierteljährlichen Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Beschäftigung von Arbeitskräften entstehen.
Quelle:
1) Eurostat, Euro-Indikatoren, Pressemitteilung, "Zweites Quartal 2005 gegenüber zweitem Quartal 2004 - Arbeitskosten in der Eurozone um 2,3% gestiegen - Anstieg in EU25 um 2,6%", 118/2005 - 21. September 2005, Luxembourg, 2005
1) Eurostat, Euro-Indikatoren, Pressemitteilung, "Zweites Quartal 2005 gegenüber zweitem Quartal 2004 - Arbeitskosten in der Eurozone um 2,3% gestiegen - Anstieg in EU25 um 2,6%", 118/2005 - 21. September 2005, Luxembourg, 2005
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