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Definition: Gemeinschaftliches Klassifizierungssystem der land...
Kategorie: Landwirtschaft
Der Ausdruck "gemeinschaftliches Klassifizierungssystem der landwirtschaftlichen Betriebe" bezeichnet eine einheitliche Klassifizierung von Betrieben der Gemeinschaft auf der Grundlage ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung und ihrer wirtschaftlichen Betriebsgrösse, die so beschaffen ist, daß sie die Bildung mehr oder weniger untergliederter homogener Betriebsgruppen erlaubt.Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung und die wirtschaftliche Betriebsgrösse werden anhand des Standarddeckungsbeitrags bestimmt.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 85/377/EWG der Kommission vom 7. Juni 1985 zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe
Europäische Union, Entscheidung Nr. 85/377/EWG der Kommission vom 7. Juni 1985 zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe
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