Definition: Tarifliche, vertragliche oder freiwillige Arbeitge...

Kategorie: Arbeitsmarkt

Darunter fallen alle zusätzlichen, über die gesetzlich Bestimmungen hinausgehenden Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Eventuelle Steuerbefreiungen werden dabei berücksichtigt. Dazu gehören:
(a) Zusätzliche Altersversicherung;
(b) Gemeinschaftsversicherungen;
(c) Selbständige Pensionskassen und -fonds;
(d) Sonstige.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 8
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