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Definition: Tarifliche, vertragliche oder freiwillige Arbeitge...
Kategorie: Arbeitsmarkt
Darunter fallen alle zusätzlichen, über die gesetzlich Bestimmungen hinausgehenden Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Eventuelle Steuerbefreiungen werden dabei berücksichtigt. Dazu gehören: (a) Zusätzliche Altersversicherung; (b) Gemeinschaftsversicherungen; (c) Selbständige Pensionskassen und -fonds; (d) Sonstige.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 8
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 8
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