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Definition: Traubensorte für besondere Verwendungszwecke
Kategorie: Landwirtschaft
Eine Rebsorte , die in der Regel zu anderen als den unter den Buchstaben a) (Keltertraubensorte ) und b) (Tafeltraubensorte) genannten Verwendungszwecken angebaut wird , beispielsweise - zur Erzeugung von Branntwein aus Wein , - zur Erzeugung von Traubensaft , - zur Erzeugung von Trauben , die in der Regel in der Konservenindustrie verwendet werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 347/79 des Rates vom 5. Februar 1979 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 347/79 des Rates vom 5. Februar 1979 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten
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