Definition: Traubensorte für besondere Verwendungszwecke

Kategorie: Landwirtschaft

Eine Rebsorte , die in der Regel zu anderen als den unter den Buchstaben a) (Keltertraubensorte ) und b) (Tafeltraubensorte) genannten Verwendungszwecken angebaut wird , beispielsweise 

- zur Erzeugung von Branntwein aus Wein , 

- zur Erzeugung von Traubensaft , 

- zur Erzeugung von Trauben , die in der Regel in der Konservenindustrie verwendet werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 347/79 des Rates vom 5. Februar 1979 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten
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