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Definition: Aquakulturerzeugung
Kategorie: EU-Rechtsakt
Aquakulturerzeugung ist die Produktion für den Endverbrauch mit extensiven oder intensiven Produktionstechniken und schließt die Erzeugung von Wasserpflanzen für die Industrie ein. Die Produktion aus Brutanlagen bzw. die Erzeugnisse, die in die Aquakulturerzeugung eingehen, werden nicht erfaßt. Anzugeben ist das Lebendgewichtäquivalent in Tonnen für tierische Erzeugnisse und das Naßgewichtäquivalent für Wasserpflanzen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion durch die Mitgliedstaaten
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion durch die Mitgliedstaaten
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