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Definition: Angelandete Fischereierzeugnisse
Kategorie: Fischerei
Angelandete Fischereierzeugnisse sind : - von Fischereifahrzeugen oder anderen zur Fischereiflotte gehörenden Fahrzeugen angelandete Erzeugnisse, - von Schiffen der Mitgliedstaaten in nicht zur Gemeinschaft gehörenden Häfen angelandete Erzeugnisse, für die die Bescheinigung T2M der Verordnung ( EWG ) Nr . 137/79 der Kommission gilt, und - von Gemeinschaftsfischereifahrzeugen oder anderen Fahrzeugen der Gemeinschaftsfischereiflotte innerhalb des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats auf Schiffe von Drittländern umgeladene Erzeugnisse.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 1382/91 des Rates vom 21. Mai 1991 betreffend die Übermittlung von Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten
Europäische Union, Verordnung (EWG) Nr. 1382/91 des Rates vom 21. Mai 1991 betreffend die Übermittlung von Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten
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