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Definition: Provisionserträge und Provisionsaufwendungen
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Als Provisionserträge bzw. Provisionsaufwendungen gelten - unbeschadet des Artikels 29 (Zinserträge und Zinsaufwendungen) - die im Dienstleistungsgeschäft für andere anfallenden Erträge bzw. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer. Dazu gehören vor allem: - Bürgschaftsprovisionen, Provisionen für die Verwaltung von Krediten für Rechnung anderer Kreditgeber sowie für den Handel mit Wertpapieren für andere; - Provisionen und andere Aufwendungen und Erträge im Zahlungsverkehr, Kon-toführungsgebühren, Gebühren für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren; - Provisionen aus dem Devisen-, Sorten- und Edelmetallhandel für andere; - Provisionen für die Vermittlertätigkeit bei Kreditgeschäften, Sparverträgen und Versicherungsverträgen.
Quelle:
Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten, Artikel 31.
Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten, Artikel 31.
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