Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Währungsreserven
Kategorie: EZB-Terminologie
Die Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets bestehen aus den Währungsreserven des Eurosystems, d. h. den Währungsreserven der EZB und der NZBen. Währungsreserven müssen i) unter der uneingeschränkten Verfügungsberechtigung der betreffenden Währungsbehörde des Eurosystems oder einer NZB stehen und ii) es muss sich um hochgradig liquide und marktfähige Forderungen einwandfreier Bonität, die vom Eurosystem gegenüber Gebietsfremden gehalten werden und auf Fremdwährung (d. h. nicht auf Euro) lauten, Gold, die Reservepositionen beim IWF oder Sonderziehungsrechte (SZRe) handeln. Nach dieser Definition sind Fremdwährungsforderungen gegenüber Gebietsansässigen des Euro-Währungsgebiets und auf Euro lautende Forderungen gegenüber Gebietsfremden ausdrücklich davon ausgeschlossen, als Währungsreserven auf nationaler Ebene oder der Ebene des Euro-Währungsgebiets angesehen zu werden. Ebenso sind Fremdwährungspositionen von Zentralregierungen und/oder Finanzbehörden gemäß den institutionellen Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht in der Definition der Währungsreserven für das Euro-Währungsgebiet enthalten. Die Währungsreserven der EZB sind diejenigen Reserven, die gemäß Artikel 30 der Satzung des ESZB zusammengelegt und daher als unter der unmittelbaren und uneingeschränkten Verfügungsberechtigung der EZB stehend angesehen werden. Solange keine weitere Übertragung der Beteiligung stattfindet, stehen von den NZBen zurückbehaltene Währungsreserven unter deren unmittelbaren und uneingeschränkten Verfügungsberechtigung und werden als Währungsreserven der betreffenden NZB behandelt. Der Ausweis der internationalen Währungsreservetransaktionen des Eurosystems erfolgt in Form einer monatlichen Gesamtsumme. Zusätzliche Informationen zu den Transaktionen des Eurosystems in Gold, Fremdwährungen, SZRe-Beständen und den Reservepositionen beim IWF werden vierteljährlich entsprechend den BPM5-Standardkomponenten zur Verfügung gestellt. Im Einklang mit der aktuellen Empfehlung des IWF in diesem Bereich werden Finanzderivate im Rahmen einer eigenen Kategorie ausgewiesen. Die Währungsreserven des Eurosystems werden brutto ausgewiesen, d. h. ohne Verrechnung von reservenbezogenen Verbindlichkeiten (mit Ausnahme der in der Unterkategorie "Finanzderivate" erfassten Reserven, die auf Nettobasis erfasst werden). Die Bewertung beruht auf Marktpreisen, wobei i) für Transaktionen die jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung der Transaktion gültigen Marktkurse und ii) für Bestände der mittlere Marktschlusskurs am Ende des entsprechenden Berichtzeitraums zugrunde gelegt wird. Die Umrechnung in Euro von Transaktionen in bzw. Beständen von auf Fremdwährung lautenden Reserven erfolgt jeweils zu den zum Zeitpunkt der Ausführung der Transaktion gültigen Wechselkursen am Markt und zum mittleren Marktschlusskurs am Ende des entsprechenden Berichtzeitraums. Einkommen aus Währungsreserven wird ohne weitere Unterscheidung unter der Position "übrige Vermögenseinkommen" der Vermögenseinkommensbilanz erfasst, einschließlich Zinserträge aus Währungsreservebeständen an Schuldverschreibungen, und mindestens vierteljährlich periodengerecht abgegrenzt. Die Auffassung, dass so genannte verfügbare Reserven (Summe der Währungsreserven und sonstigen Auslandsforderungen abzüglich der Auslandsverbindlichkeiten einer Währungsbehörde) besseren Aufschluss über die Fähigkeit eines Landes zur Erfüllung seiner Fremdwährungsverpflichtungen geben könnten als die in der Zahlungsbilanz und im Auslandsvermögensstatus ausgewiesenen Bruttowährungsreserven, hat breitere Akzeptanz gefunden und wurde in den "Special Data Dissemination Standard" (SDDS) des IWF aufgenommen. Zur Berechnung der verfügbaren Reserven müssen die Daten über Bruttowährungsreserven um Angaben über "Sonstige Fremdwährungsaktiva" sowie "reservenbezogene Verbindlichkeiten" ergänzt werden. Dementsprechend werden die monatlichen Daten zu den (Brutto-)Währungsreserven des Eurosystems um Daten über sonstige Fremdwährungsaktiva sowie feststehende kurzfristige Netto-Abflüsse und kurzfristige Eventualnetto-Abflüsse von Bruttofremdwährungsaktiva, die nach Restlaufzeiten eingeteilt sind, ergänzt. Darüber hinaus wird eine Aufteilung der Währungen in Bruttowährungsaktiva, die auf die im SZR-Währungskorb enthaltenen Währungen (insgesamt) lauten und solchen, die auf andere Währungen (insgesamt) lauten, im Abstand von drei Monaten verlangt. Im Hinblick auf bestimmte Positionen sollen Bestände an Gold bei allen liquiditätsentziehenden Goldtransaktionen (Goldswapgeschäfte, Repos, Finanzkredite und Bankeinlagen) unverändert bleiben. Repos bei auf Fremdwährung lautenden Wertpapieren führen zu Erhöhungen des Gesamtbetrags der Währungsreserven der kreditnehmenden NZB, was darauf zurückzuführen ist, dass die im Rahmen von Repos vorübergehend verkauften Wertpapiere weiterhin in der Bilanz erscheinen. Bei Reverse-Repos verzeichnet die kreditgewährende Währungsbehörde keine Veränderung im Gesamtbetrag der Währungsreserven, wenn es sich bei dem außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässigen Geschäftspartner ebenfalls um eine Währungsbehörde oder ein Finanzinstitut handelt, da in diesem Fall die Forderung gegenüber dem Kreditnehmer als Währungsreserve angesehen wird.
Quelle:
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
Erstellt:
Letztes Update: