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Definition: Wertpapieranlagen
Kategorie: EZB-Terminologie
Die Wertpapieranlagen des Euro-Währungsgebiets umfassen i) Dividendenwerte und ii) Schuldverschreibungen in Form von Anleihen und Geldmarktpapieren, sofern diese nicht unter der Position "Direktinvestitionen" oder "Währungsreserven" erfasst sind. Finanzderivate sowie Repos und Wertpapierkredite gehören nicht zu den Wertpapieranlagen. Die Position "Dividendenwerte" erfasst alle Instrumente, die Forderungen auf den Liquidationswert von Kapitalgesellschaften darstellen, nachdem die Forderungen aller Gläubiger befriedigt wurden. Aktien, Kapitalanteile, Vorzugsaktien, Beteiligungen und ähnliche Dokumente bezeichnen den Besitz von Dividendenwerten. Transaktionen in bzw. der Besitz von Anteilen an Investmentfonds werden hier ebenfalls erfasst. Anleihen sind begebene Wertpapiere mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr, die dem Inhaber üblicherweise i) das uneingeschränkte Recht auf feste monetäre Einkünfte bzw. auf vertraglich festgelegte, variable monetäre Einkünfte (wobei die Zinszahlung unabhängig vom Gewinn des Schuldners ist), sowie ii) das uneingeschränkte Recht auf Rückzahlung eines festgelegten Betrags zu einem bestimmten Zeitpunkt verleihen. Im Unterschied zu Anleihen sind Geldmarktpapiere begebene Wertpapiere mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu einem Jahr einschließlich. Im Allgemeinen verleihen sie dem Inhaber das uneingeschränkte Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen vereinbarten, festen Geldbetrag zu erhalten. In der Regel werden diese Instrumente mit einem Abschlag an organisierten Märkten gehandelt, wobei sich der Abschlag nach dem Zinssatz und der Restlaufzeit richtet. Dem Bericht der "Task Force on Portfolio Investment Data Collection Systems" folgten nationale Studien über die Durchführbarkeit der Datenerhebung auf der Basis von Einzelwertpapiermeldungen für das gesamte Euro-Währungsgebiet. Diese Studien wurden von den damals 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt und führten zu der Vereinbarung, mindestens vierteljährliche Bestandsangaben der Wertpapieranlagen des Euro-Währungsgebiets auf der Basis von Einzelwertpapiermeldungen zu erheben. Diese Vereinbarung enthält vier gültige Modelle für die Erstellung von Statistiken über Wertpapieranlagen. Für die Gliederung der Nettoverbindlichkeiten aus Wertpapieranlagen des Euro-Währungsgebiets nach Sektoren gelten dieselben Anforderungen bezüglich der Daten über den Auslandsvermögensstatus wie für die Zahlungsbilanzstromgrößen. Transaktionen in Wertpapieranlagen werden in der Zahlungsbilanz des Euro-Währungsgebiets erfasst, wenn der im Euro-Währungsgebiet ansässige Gläubiger oder Schuldner die Forderungen oder Verbindlichkeiten in seinen Büchern erfasst hat. Die Transaktionen werden zum tatsächlich gezahlten oder vereinnahmten Preis abzüglich Kosten und Provisionen erfasst. Bei verzinslichen Wertpapieren wird daher der seit der letzten Zinszahlung aufgelaufene Zins, bei abgezinsten Wertpapieren der seit der Ausgabe akkumulierte Zins eingeschlossen. Aufgelaufene Zinsen sind für die Kapitalbilanz der vierteljährlichen Zahlungsbilanzstatistik und des Auslandsvermögensstatus einzuschließen; in der monatlichen Zahlungsbilanzstatistik sollte ebenso vorgegangen werden: diese Erfassungen müssen in der vierteljährlichen (und monatlichen) Kapitalbilanz Gegenbuchungen in der jeweiligen Position „Erwerbs- und Vermögenseinkommen“ aufweisen.
Quelle:
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
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