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Definition: Finanzderivate
Kategorie: EZB-Terminologie
Finanzderivate sind Finanzinstrumente, die an einen bestimmten Basiswert (Finanzinstrument, Index oder Ware) gekoppelt sind und mittels derer bestimmte finanzielle Risiken eigenständig auf den Finanzmärkten gehandelt werden können. Transaktionen in Finanzderivaten werden als eigenständige Geschäfte und nicht als integraler Bestandteil des Werts der Basistransaktionen behandelt, auf den sie sich beziehen. In dieser Position der Zahlungsbilanz, der Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität und des Auslandsvermögensstatus werden Transaktionen/Positionen im Zusammenhang mit Devisentermingeschäften, Futures, Swaps, Optionsgeschäften, Kreditderivaten und eingebetteten Derivaten erfasst. Aus praktischen Gründen wird nicht zwischen eingebetteten Derivaten und den ihnen zugrunde liegenden Basisinstrumenten unterschieden. Die mit Zinsderivaten verbundenen Nettokapitalflüsse werden im Einklang mit dem neuesten internationalen Standard als "Finanzderivate" und nicht als "Vermögenseinkommen" erfasst. Die Klassifizierung spezifischer Instrumente von Kreditderivaten sollte nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalls erfolgen. Einschüsse ("initial margins") werden als zusätzliche Einlage angesehen und sollen, soweit identifizierbar unter der Position "Übriger Kapitalverkehr" erfasst werden. Die Verbuchung von Nachschüssen ("variation margins") hängt von der Art der Nachschusszahlung ab: Nachschusszahlungen bei Optionsgeschäften gelten grundsätzlich als Veränderung der Einlagen und sollten, soweit identifizierbar, unter der Position "übriger Kapitalverkehr" erfasst werden. Nachschusszahlungen bei Futurespositionen gelten grundsätzlich als Transaktionen in Derivaten und sollten deshalb unter der Position "Finanzderivate" erfasst werden. Bei Optionen wird die volle Prämie (d. h. der Kauf-/Verkaufspreis einer Option und die enthaltene Bearbeitungsgebühr) erfasst. Die Bewertung von Finanzderivaten sollte nach dem Marktwertprinzip erfolgen. Die Erfassung der Finanztransaktionen erfolgt in dem Zeitraum, in dem sowohl der im Euro-Währungsgebiet ansässige Gläubiger als auch der im Euro-Währungsgebiet ansässige Schuldner die Forderung bzw. die Verbindlichkeit verbuchen. In Anbetracht der Schwierigkeiten, bei gewissen Derivaten in der Praxis Forderungen und Verbindlichkeiten voneinander zu trennen, werden sämtliche Transaktionen in Finanzderivaten in der Zahlungsbilanz des Euro-Währungsgebiets netto verbucht. Für den Auslandsvermögensstatus werden Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzderivaten hingegen brutto erfasst, mit Ausnahme der Finanzderivate, die unter die Kategorie "Währungsreserven" fallen und netto verbucht werden.
Quelle:
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
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