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Definition: Übrige Kapitalverkehr
Kategorie: EZB-Terminologie
Der "Übrige Kapitalverkehr" wird als eine Restgröße definiert, unter die sämtliche nicht als "Direktinvestitionen", "Wertpapieranlagen", "Finanzderivate" oder "Währungsreserven" klassifizierte Finanztransaktionen fallen. Unter den "Übrigen Kapitalverkehr" fallen "Handelskredite", "Finanzkredite und Bankeinlagen" sowie "Sonstige Aktiva"/"Sonstige Passiva". Ebenso enthalten sind die Gegenbuchungen für periodengerecht abgegrenzte Erträge aus Instrumenten, die unter "Übriger Kapitalverkehr" eingestuft werden. Die Position "Handelskredite" umfasst Forderungen oder Verbindlichkeiten aus der direkten Gewährung von Krediten durch bzw. an im Euro-Währungsgebiet ansässige Lieferanten bzw. Käufer aufgrund von waren- und dienstleistungsbezogenen Transaktionen und Vorauszahlungen für laufende (oder anstehende) Arbeiten in Verbindung mit solchen Transaktionen. Unter "Finanzkredite und Bankeinlagen" fallen Transaktionen/Anlagen im Zusammenhang mit folgenden Finanzinstrumenten: Kredite, d. h. im Wege der direkten Kreditgewährung durch einen Gläubiger (Kreditgeber) an einen Schuldner (Kreditnehmer) geschaffene Finanzanlagen, bei denen der Kreditgeber entweder keine Sicherheiten oder ein nicht frei übertragbares Dokument bzw. Instrument erhält, Repo- und Repo-ähnliche Geschäfte und Bankeinlagen, einschließlich unter anderem Handelsfinanzierungen, sonstige Kredite und Vorauszahlungen (einschließlich Hypotheken) und Leasingfinanzierungen. Die Unterscheidung zwischen "Krediten" und "Bankeinlagen" erfolgt aufgrund der Art des Kreditnehmers. Dies bedeutet, dass auf der Aktivseite Geld, das der geldhaltende Sektor des Euro-Währungsgebiets an Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets gewährt hat, als "Bankeinlagen" klassifiziert wird und Geld, das der geldhaltende Sektor des Euro-Währungsgebiets an Nichtbanken außerhalb des Euro-Währungsgebiets (d. h. institutionelle Einheiten außer Banken) gewährt hat, als "Kredite" klassifiziert wird. Auf der Passivseite wird von nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Nichtbanken (d. h. Nicht-MFI) aufgenommenes Geld immer als "Kredit" verbucht. Diese Unterscheidung bedeutet letztendlich, dass alle Transaktionen, an denen MFI des Euro-Währungsgebiets und ausländische Banken beteiligt sind, als "Bankeinlagen" klassifiziert werden. Sämtliche Repo- und Repo-ähnlichen Geschäfte, d. h. Rückkaufsvereinbarungen, "Sell- and Buy-back"-Geschäfte und Wertpapierkredite (mit dem Austausch von Geld als Sicherheit) werden im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistik/des Auslandsvermögensstatus des Euro-Währungsgebiets als besicherte Kredite und nicht als reine Wertpapierkauf- und -verkaufsgeschäfte behandelt und unter "Übriger Kapitalverkehr" innerhalb des im Euro-Währungsgebiet ansässigen Sektors erfasst, der das Geschäft durchführt. Durch diese Behandlung, die auch der Bilanzierungspraxis von Banken und anderen Finanzgesellschaften entspricht, sollen die hinter diesen Finanzinstrumenten stehenden ökonomischen Beweggründe besser zum Ausdruck gebracht werden. Die Position "Sonstige Aktiva"/"Sonstige Passiva" umfasst alle sonstigen Posten, bei denen es sich nicht um Handelsoder Finanzkredite und Bankeinlagen handelt. Der Sektor "Währungsbehörden" des Euro-Währungsgebiets unter "Übriger Kapitalverkehr" umfasst Nettopositionen des Eurosystems mit den nationalen Zentralbanken (NZBen) von nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Betrieb des TARGET-Systems. Diese innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bestehenden auf Euro lautenden Salden/Konten sind vergleichbar mit den Bewegungen auf den Nostro-/Vostro-Konten der monetären Finanzinstitute (MFI) und sind der EZB daher auf Nettobasis unter "Verbindlichkeiten" zu melden. Die Grundsätze "Eigentumsübergang", "Zeitpunkt der Abrechnung" und "Zeitpunkt der Zahlung" stimmen mit den IWF-Standards überein. Im Vergleich zu den BPM5-Standardkomponenten besteht ein Unterschied bez�glich der Darstellung der Gliederung (d. h. primäre Gliederung nach Sektoren). Diese Gliederung nach Sektoren ist allerdings mit der im BPM5 enthaltenen vereinbar, die BPM5-Instrumenten Priorität einräumt. Für die Aufstellung der monatlichen Zahlungsbilanzdaten wird zwischen kurzfristigen und langfristigen Anlagen des MFI-Sektors unterschieden. Analog zum BPM5-Präsentationsschema werden Sorten und Einlagen getrennt von Krediten und dem übrigen Kapitalverkehr ausgeführt.
Quelle:
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
Europäische Union, Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Juli 2004 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der Zahlungsbilanz, des Auslandsvermögensstatus sowie des Offenlegungstableaus für Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität (ECB/2004/16)
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