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Definition: Container
Kategorie: Verkehr
Transportgefäß, das 1. von dauerhafter Beschaffenheit und daher stabil genug ist, um mehrfach verwendet werden zu können; 2. so konstruiert ist, dass der Gütertransport mit einem oder mehreren Verkehrsträgern ohne Umladen möglich ist; 3. mit Einrichtungen versehen ist, die seine rationelle Handhabung, insbesondere beim Umladen von einem Verkehrsträger in einen anderen, ermöglichen; 4. so konstruiert ist, dass es be- und entladen werden kann; 5. mindestens 20 Fuß lang ist.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
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