Definition: Arbeitnehmerentgelt

Kategorie: Lebensbedingungen

Das Arbeitnehmerentgelt umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem geleistete Arbeit.  Es untergliedert sich in: - Löhne und Gehälter sowie zusätzliche Leistungen wie Wohnungszuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse, einmalige Prämien und von den Arbeitnehmern empfangene Provisionen, Gratifikationen und Trinkgelder.  Vom Arbeitgeber direkt gezahlte Sozialleistungen (z. B. Ausbildungsbeihilfen) werden normalerweise nicht dem Primäreinkommen, sondern dem Sekundäreinkommen zugerechnet. - Vom Arbeitgeber gewährte Sachleistungen (Naturaleinkommen) gehören ebenfalls zum Arbeitnehmerentgelt.  Die Definitionen und die Methoden zur Berechnung dieser nicht-monetären Einkommensbestandteile sind in Kapitel 5 beschrieben. Die Beträge müssen im Interesse der Ausgeglichenheit von Konsumausgaben und Einkommen gleich sein. - Die vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers entrichteten Sozialbeiträge sind ebenfalls Teil des Primäreinkommens. Da sie verwendungsseitig in der sekundären Einkommensverteilung erscheinen, ist der Saldo bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens gleich null.
Quelle:
Erhebungen über Wirtschaftsrechnungen in der EU - Methode und Empfehlungen für die Harmonisierung - Ausgabe 1997
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