Definition: Arbeitnehmerentgeld

Kategorie: Arbeitsmarkt

Das Arbeitnehmerentgelt umfaßt sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem im Bezugszeitraum geleistete Arbeit. Das Arbeitnehmerentgelt untergliedert sich in:
a)Bruttolöhne und -gehälter :
(i)Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geldleistungen ;
(ii)Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen;
b)Sozialbeiträge der Arbeitgeber
(i)tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber;
ii)unterstellte Sozialbeiträge

Im Rahmen Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 wurden Ausbildungsvergütungen nicht berücksichtigt.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 5
Erstellt:
Letztes Update: