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Definition: Arbeitnehmerentgeld
Kategorie: Arbeitsmarkt
Das Arbeitnehmerentgelt umfaßt sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem im Bezugszeitraum geleistete Arbeit. Das Arbeitnehmerentgelt untergliedert sich in: a)Bruttolöhne und -gehälter : (i)Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geldleistungen ; (ii)Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen; b)Sozialbeiträge der Arbeitgeber (i)tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber; ii)unterstellte Sozialbeiträge Im Rahmen Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 wurden Ausbildungsvergütungen nicht berücksichtigt.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 5
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 5
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