Definition: Gebietsansässige Einheit

Kategorie: ESVG 1995

Eine Einheit wird als gebietsansässige Einheit eines Landes bezeichnet, wenn ein Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses im Wirtschaftsgebiet des betreffenden Landes liegt, d.h. wenn sie während eines längeren Zeitraums (ein Jahr oder länger) wirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Gebiet ausübt.
Quelle:
Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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