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Definition: Fiktive gebietsansässige Einheit
Kategorie: ESVG 1995
Als fiktive gebietsansässige Einheiten gelten: a) die Teile von gebietsfremden Einheiten, die im Wirtschaftsgebiet des Landes einen Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses haben (was in der Regel bedeutet, daß sie ein Jahr oder länger wirtschaftliche Transaktionen in diesem Gebiet durchführen. Wenn sie Bauwerke errichten, die zu den Anlageinvestitionen z hlen, kann es auch weniger als ein Jahr sein.); b) gebietsfremde Einheiten in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden im Wirtschaftsgebiet des Landes, jedoch nur mit den Transaktionen, die im Zusammenhang mit diesen Grundstücken oder Gebäuden stehen.
Quelle:
Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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