Definition: Schwerpunkt des wirtschaftlichen Interesses

Kategorie: ESVG 1995

Der Schwerpunkt des wirtschaftlichen Interesses liegt innerhalb des Wirtschaftsgebietes an dem Ort, an dem oder von dem aus eine Einheit entweder auf unbestimmte Zeit oder über einen bestimmten, jedoch längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) hinweg in bedeutendem Umfang wirtschaftliche Tätigkeiten und Transaktionen ausübt und weiterhin auszuüben beabsichtigt.
Quelle:
Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
Letztes Update: