Definition: Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesell...

Kategorie: ESVG 1995

Der Teilsektor sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen) umfaßt alle finanziellen Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften, deren Hauptfunktion darin besteht, finanzielle Mittlertätigkeiten auszuüben, und die gegenüber anderen institutionellen Einheiten (jedoch ohne die Zentralbank und Kreditinstitute) zu diesem Zweck Verbindlichkeiten eingehen, die nicht die Form von Zahlungsmitteln, Einlagen und/oder Substituten für Einlagen oder von versicherungstechnischen Rückstellungen haben.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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