Definition: Pensionskassen

Kategorie: ESVG 1995

Pensionskassen sind Einrichtungen, die im Zusammenhang mit sozialen Risiken und Bedürfnissen der Versicherten Gruppenrisiken übernehmen. Typische Teilnehmergruppen solcher Versicherungssysteme sind Arbeitnehmer eines einzigen Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen, Arbeitnehmer eines Produktionsbereichs oder eines Wirtschaftsbereichs sowie Personen, die der gleichen Berufsgruppe angehören. Bei den vertraglich vereinbarten Leistungen kann es sich um Leistungen handeln, die nach dem Tod des Versicherten an seine Hinterbliebenen gezahlt werden (insbesondere bei Arbeitsunfällen), um Leistungen, die nach dem Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden, oder um Leistungen, die nach der Invalidisierung des Versicherten gezahlt werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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