Definition: Rechtlich selbständige Pensionskassen

Kategorie: ESVG 1995

Rechtlich selbständige Pensionskassen sind Pensionskassen, die Entscheidungsfreiheit besitzen und über eine vollständige Rechnungsführung verfügen. Aus diesem Grunde sind sie als institutionelle Einheiten anzusehen. Rechtlich unselbst ndige Pensionskassen sind keine institutionellen Einheiten und bleiben deshalb Bestandteil der institutionellen Einheit, die sie betreibt.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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