Definition: Unfertige Erzeugnisse

Kategorie: ESVG 1995

Noch nicht fertiggestellte Waren, angefangene Arbeiten und lebende Tier- und Pflanzenvorräte, die üblicherweise nicht in diesem Zustand an Dritte geliefert werden, sondern später von den Produzenten weiter bearbeitet bzw. aufgezogen werden (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva).

Das sind produzierte Güter und angefangene Arbeiten, die noch nicht fertiggestellt sind (§ 3.119).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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