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Definition: Fertigerzeugnisse / Fertigwaren
Kategorie: ESVG 1995
Produzierte Waren, die zum Verkauf oder zum Versand durch den Produzenten bereitstehen (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva). Vorräte an Fertigerzeugnissen sind Waren, die ihr Produzent vor der Auslieferung nicht weiterverarbeiten will (auch wenn sie als Vorleistungen für andere Produktionsprozesse bestimmt sind) (§ 3.119).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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